Wie erfolgt der Immobilienkauf in Schweden?

Zwischen deutschem und schwedischem Immobilienkauf gibt es einige wissenswerte Unterschiede. Grundsätzlich können seit dem 01. Januar 2000 Ausländer, die Ihren ständigen Wohnsitz nicht in Schweden haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ohne besondere Genehmigung dort Immobilien erwerben. Vor allem ist der Abschluss eines Kaufvertrages weitaus weniger kompliziert und wesentlich günstiger als in Deutschland. Der Grundstückskaufvertrag wird zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen und bedarf nicht wie hier der notariellen Beurkundung. Die Mitwirkung eines Notars ist also nicht erforderlich. Der Kaufvertrag wird normalerweise vom dortigen Makler vorbereitet. Nach Abschluss des Kaufvertrages sind 10 % der Kaufsumme als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist bei Übernahme der Immobilie zu begleichen. Mit dieser Zahlung wird die Übertragungsurkunde, der sog. Kaufbrief erstellt. Danach muss mit einer Frist von drei Monaten die Eintragung des Erwerbes in das Grundstücksregister (Grundbuch) beantragt werden.

Während in Deutschland im Prinzip jeder ohne jegliche Fachausbildung oder Qualifikationsnachweis Immobilien vermitteln darf, benötigt der Makler in Schweden ein Fachstudium in Makler- und Notarwesen. Wegen der vorgeschriebenen staatlichen Ausbildung und Zulassung genießen Makler dort auch hohes gesellschaftliches Ansehen.